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   BGH, 13.07.1984 - 1 StR 351/84   

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https://dejure.org/1984,3999
BGH, 13.07.1984 - 1 StR 351/84 (https://dejure.org/1984,3999)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1984 - 1 StR 351/84 (https://dejure.org/1984,3999)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1984 - 1 StR 351/84 (https://dejure.org/1984,3999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Schuldunfähigkeit bei Tatbegehung auf Grund der Ablehnung des Beweisantrags auf Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens - Verminderte Schuldfähigkeit auf Grund von Entwicklungsstörungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 982
  • NStZ 1985, 206
  • StV 1984, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96

    Ärztliches Attest - Verlesung

    Soll damit jedoch nicht nur eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden, darf ein ärztliches Attest nach § 256 StPO nicht verlesen werden (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; 1984, 142; BGH NStZ 1985, 36; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; 1985, 206; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 246 Rdn. 16).
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